Die Wohnflächenberechnung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Wohnflächenberechnung ist ein Teil einer Baugenehmigung. Aus ihr geht hervor, welche Räume mit welchen Flächen als Wohnflächen genehmigt sind. Der Inhalt der Wohnflächenberechnung ist gesetzlich geregelt.
Falls die originale Wohnflächenberechnung nicht zu beschaffen ist, so muss der Verkäufer eine neue Wohnflächenberechnung von einem Vermesser, Architekten oder Bauingenieur anfertigen lassen.
nicht genehmigte Flächen
Die Wohnfläche ist ein entscheidender Faktor für den Kaufpreis.
Wenn ein Gebäude über noch ungenehmigte Ausbaureserven verfügt, wie zum Beispiel ein unausgebautes Dachgeschoss, so sind diese ungenehmigten Flächen niemals Teil einer Wohnflächenberechnung.
Welche Räume sind nicht Teil der Wohnfläche?
Zubehör Räume wie Abstellkammern, Haustechnikräume, Waschküchen oder Heizungsräume sind keine Wohnflächen. Entscheidend ist, ob die fraglichen Räume über Fenster und eine Heizung verfügen. Auch wenn in einem Wohnraum mit Fenster und einem Heizkörper auch die Heizungstherme montiert ist, bleibt es ein Wohnraum.
Leider sind Wohnflächenberechnungen manchmal fehlerhaft. Deshalb ist es wichtig, diese beim Hauskauf auf Plausibilität zu prüfen.