Haus mit neuer Putzfassade

Flurstücke als Fehlerquelle

Flurstücke und Grundstücke

Ein Grundstück besteht aus einem oder mehreren Flurstücken. Beim Hauskauf ist dies dann von Bedeutung, wenn die baurechtliche Bebaubarkeit eines Grundstücks von den tatsächlichen Gebäuden abweicht. Ist die Erschliessung gesichert? Führt sie ggf. über andere Grundstücke und wenn ja: Ist dies im Grundbuch privatrechtlich in Abteilung 2 gesichert?
Weiter ist beim Hauskauf zu prüfen, ob alle Gebäude auf dem Grundstück legal errichtet wurden. Es kommt schon hin und wieder vor, dass sich herausstellt, dass ein An- oder Ausbau „schwarz“ errichtet wurde. Dann ist es wichtig zu unterscheiden, ob der Schwarzbau zumindest irgendwann die damaligen gesetzlichen Anforderungen erfüllt hat oder ob er baurechtswidrig und damit ohne Bestandsschutz auf dem Grundstück steht. Eine vertiefte Betrachtung dazu finden Sie hier.

Teilung von Flurstücken als Fehlerquelle

Auch eine Teilung eines Grundstücks in der Vergangenheit kann Probleme erzeugen, wenn dadurch baurechtswidrige Zustände entstanden sind. Dies kann unter Umständen bei einem Eigentümerwechsel wichtig werden. Zum Beispiel könnten Eigentümer des benachbarten Grundstücks daraus Vorteile ziehen wollen. In ungünstigen Konstellationen ist dann eine Erweiterung oder auch eine Umbaumaßnahme nicht mehr genehmigungsfähig.
Aus solchen Einschränkungen resultiert ein Wertverlust der Immobilie als Ganzes.

Die aktuellen Flurstücke für ganz NRW finden Sie mit tim online  hier. Dort kann über eine Meßfunktion auch die Flurstücksgröße überprüft werden. Ausserdem stehen aktuelle und historische Luftbilder zur Verfügung.