Verbrauch oder Bedarf im Energieausweis
Beim Verkauf einer Immobilie ist es bis auf wenige Ausnahmen vorgeschrieben, einen gültigen Energieausweis des Objekts vorzulegen. Ein Energieausweis kann auf Basis von Verbrauchsdaten oder nach dem Energiebedarf aufgestellt werden.
Ob ein Energieausweis korrekt ausgestellt wurde oder ob Daten fehlerhaft eingegeben wurden, sieht man dem Energieausweis nicht an. Die Aussagekraft ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Oft dient er nur zu ersten Orientierung, um den energetischen Standard des konkreten Objekts beurteilten zu können.
Hier sind die gesetzlichen Anforderungen zusammengefasst.
Energieausweis als Verbrauchsausweis
Verbrauchsdaten hängen sehr vom Nutzerverhalten ab. Wurden die Räume durchgehend und sehr warm aufgeheizt oder haben waren die Bewohner in den Wintermonaten im Urlaub und haben so gut wie gar nicht geheizt?
Energieausweis als Bedarfsausweis
Die Bedarfsausweise lassen sich von jedermann mit wenigen Klicks im Internet selbst erstellen. Stempel und Unterschrift kommen dann von einer ausstellungsberechtigten Person, die sich im Kleingedruckten auf die Angaben des Eigentümers berufen.
Deshalb ist es wichtig, den energetischen Zustand des Gebäudes konkret vor Ort zu beurteilen und Sanierungsbedarf zu erkennen.